Wir sind keine Juristen und können daher keine juristisch verbindliche Auskunft geben.Die Regelungen scheinen auch von Bundesland zu Bundesland verschieden zu sein. Nach Auskunft des Bauaufsichtsamts Erlangen (Bayern) gilt derzeit (Stand Mai 2022) in der Stadt Erlangen: Bei einer Wärmepumpe handelt es sich um eine bauliche Anlage, die die öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten muss, insbesondere:
* Bauordnungsrecht: Es ist ein Abstand von 3,00 m zu privaten Grundstücksgrenzen einzuhalten. Der Abstand kann nur verringert werden, wenn der betroffene Nachbar zustimmt.
* Planungsrecht: Wenn die Wärmepumpe im Vorgarten aufgestellt werden soll, wird sie außerhalb der Baugrenzen zu liegen kommen. Eine Befreiung von den Baugrenzen ist nur möglich, wenn die Wärmepumpe von der Straßenbegrenzungslinie abgerückt und wirkungsvoll eingegrünt wird.
Andere (Landkreis-)Gemeinden scheinen das mitunter anders zu interpretieren. Wir empfehlen deshalb eine Anfrage bei der örtlichen kommunalen Baubehörde.