Der Mindestabstand von 3m zum Nachbargrundstück gilt laut Bayerischer Bauordnung für alle baulichen Anlagen „mit gebäudegleicher Wirkung“. Ob dazu auch außen aufgestellte Wärmepumpen gehören, ist rechtlich noch umstritten. Das bayer. StMB ist der Auffassung: „Da die handelsüblichen Wärmepumpen eine Höhe von 2m nicht überschreiten, ist diese Frage zu verneinen und eine Abstandsflächenpflicht der Anlagen nicht gegeben.“ (E-Mail vom 25.07.2022).
Dazu gibt es sicher noch rechtlichen Klärungsbedarf und Abstimmungsbedarf mit den Kommunen, die manchmal anderer Meinung sind (z.B. die Stadt Erlangen).