Frühere Heizungsinstallationen waren häufig deutlich überdimensioniert. Um die erforderliche Heizleistung rechtssicher zu bestimmen, ist eine Heizlastberechnung des Gebäudes und der Räume nach der DIN EN 12831 erforderlich. Dafür sind aber Unterlagen oder Angaben zu Wandaufbauten und Fenstergüte bzw. -dichte notwendig, die bei Bestandsbauten oft nicht verfügbar sind.

Für die Dimensionierung einer Wärmepumpe ist es möglich, die Heizlast anhand einiger Parameter der EnEV-Berechnung abzuschätzen. Das Ergebnis hat meist weniger als +/-5% Abweichung von einer Heizlastberechnung nach DIN 12831 und ist für die Auslegung der Wärmepumpe und Wärmequelle ausreichend.
Wenn Sie Ihren Jahresenergieverbrauch (ermittelt über mehrere Jahre) kennen, ist eine Grobabschätzung z.B. mit der sog. „Schweizer Formel“ machbar.

Diese (manchmal zu einfache) Daumenregel besagt:
Heizleistung in kW = Verbrauch in Liter Heizöl oder Kubikmeter Erdgas geteilt durch 250 (Werte zwischen 250 bis 350 sind durchaus üblich), genauer (für Standorte unter 800m ü.NN):
* mit Warmwasser: Jährlicher Ölverbrauch in Litern (oder Gasverbrauch in m3) /300
* ohne Warmwasser: Jährlicher Ölverbrauch in Litern (oder Gasverbrauch in m3) /265

Zuschläge sind zu berücksichtigen für Warmwasserbereitung sowie für die Überbrückung von Sperrzeiten bei verbilligten Wärmepumpen-Stromtarifen. Wenn z.B. mit 2 Stunden Unterbrechung pro Tag gerechnet wird, ist ein Faktor von 24/(24-2) anzusetzen.

Zur Abschätzung „Schweizer Formel“ steht auch ein Online-Tool zur Verfügung.

Siehe auch Details zu Heizlasten-in-Altbauten