Nach Auskunft des Bauaufsichtsamts Erlangen (Bayern) gilt derzeit (Stand Mai 2022) in der Stadt Erlangen: Wenn die Wärmepumpe den Abstand zum Nachbargrundstück von 3,00 m unterschreitet, ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich, und, falls sie außerhalb der Baugrenzen liegt auch eine Befreiung vom Bebauungsplan. Der Antrag auf isolierte Abweichung/Befreiung ist 2fach in Papierform mit Plänen und Nachbarunterschriften beim Bauaufsichtsamt zu stellen. Dieser Bescheid gilt auch für den Rechtsnachfolger.Wir empfehlen eine Anfrage bei der örtlichen kommunalen Baubehörde.