Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung überraschend und kurzfristig die Förderbedingungen für den Austausch von Heizungsanlagen geändert hat.
Diese sind am 21. Juli 2022 bekannt gegeben worden und bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen sind:
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Nachlesen können Sie die Änderungen im Detail hier: Link
Ergänzende Hinweise finden Sie hier: Link
Für Anträge, die bis zum Ablauf des 27. Juli 2022 eingereicht wurden, sind die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen anzuwenden.
Bis zum 14. August 2022 können noch Anträge gemäß den alten Förderbedingen, wie wir sie im Vortrag genannt hatten, eingereicht werden.
Diese Anträge können Sie hier stellen: Link
Dabei ist im Antrag das zu installierende Wärmepumpen-Modell aus der BAFA-Liste anzugeben; ein Handwerkerangebot muss nicht zwingend eingereicht werden.
Ab dem 15. August 2022 sind dann Anträge nur nach den überarbeiteten Fördersätzen möglich.