Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung die Förderbedingungen für Wärmepumpen und den Austausch von Heizungsanlagen seit 1.Jan.2023 wieder geändert hat.
Die wichtigsten Änderungen sind:
Für Wärmepumpen beträgt der Basis-Fördersatz 25 %.
Für „besonders effiziente“ Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
Alternativ wird ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt (auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen), wenn ein natürliches Kältemittel (R290 Propan; R600a Isobutan; R1270 Propen; R717 Ammoniak; R718 Wasser, R744 Kohlendioxid) eingesetzt wird.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
Wärmepumpen werden generell nur gefördert, wenn die Wohnfläche nach der Installation zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird.
Insgesamt beträgt der maximal mögliche Fördersatz bei Wärmepumpen 40% (von maximal 60000 EUR pro Wohneinheit und Jahr)
Der iSFP-Bonus (d.h. individueller Sanierungsfahrplan, erstellt durch einen Energie-Effizienz-Experten) ist weiterhin gestrichen.
Nachlesen können Sie die Änderungen z.B. hier: Link
oder direkt bei der BAFA: Link