Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung die Förderbedingungen für Wärmepumpen und den Austausch von Heizungsanlagen seit 1.Jan.2023 wieder geändert hat.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Für Wärmepumpen beträgt der Basis-Fördersatz 25 %.
  • Für „besonders effiziente“ Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Alternativ wird ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt (auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen), wenn ein natürliches Kältemittel (R290 Propan; R600a Isobutan; R1270 Propen; R717 Ammoniak; R718 Wasser, R744 Kohlendioxid) eingesetzt wird.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Wärmepumpen werden generell nur gefördert, wenn die Wohnfläche nach der Installation zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird.
  • Insgesamt beträgt der maximal mögliche Fördersatz bei Wärmepumpen 40% (von maximal 60000 EUR pro Wohneinheit und Jahr)
  • Der iSFP-Bonus (d.h. individueller Sanierungsfahrplan, erstellt durch einen Energie-Effizienz-Experten) ist weiterhin gestrichen.
  • Nachlesen können Sie die Änderungen z.B. hier: Link
    oder direkt bei der BAFA: Link