Ja, bis zum Inkrafttreten der reformierten Förderrichtlinie am 1.1.2024 gelten die aktuellen Bedingungen der Förderrichtlinie „BEG-Einzelmaßnahmen“ von 2023. Ebenso gelten die Förderrichtlinien BEG-Wohngebäude und BEG-Nichtwohngebäude unverändert weiter. Entscheidend ist das Antragsdatum. Die Projekte müssen dann innerhalb von 24 Monaten nach Förderbewilligung realisiert und abgerechnet werden.