Eine Wärmepumpe mit einer Heizleistung von 5-10 kW, wie sie für Einfamilienhäuser nötig ist, darf nicht mehr als 150 Gramm brennbare Kältemittel enthalten. Wird der Wert überschritten, fällt sie unter erhöhte Sicherheitsanforderungen, die für private Wohngebäude zu teuer und aufwändig sind. Siehe auch https://heizung.de/waermepumpe/wissen/propan-waermepumpen-umstieg-auf-das-natuerliche-kaeltemittel-r290/ . Dies ist in der DIN EN 378-1:2014 geregelt.
Mehr Details unter: https://www.kka-online.info/artikel/kka_Mobile_Klimageraete_mit_Propan_3345289.html