Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung die Förderbedingungen für Wärmepumpen und den Austausch von Heizungsanlagen seit 1.Jan.2023 wieder geändert hat.
Die wichtigsten Änderungen sind:
- Für Wärmepumpen beträgt der Basis-Fördersatz 25 %.
- Für „besonders effiziente“ Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
- Alternativ wird ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt (auch für Luft-Wasser-Wärmepumpen), wenn ein natürliches Kältemittel (R290 Propan; R600a Isobutan; R1270 Propen; R717 Ammoniak; R718 Wasser, R744 Kohlendioxid) eingesetzt wird.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
- Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
- Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Wärmepumpen werden generell nur gefördert, wenn die Wohnfläche nach der Installation zu mindestens 65 Prozent durch erneuerbare Energien beheizt wird.
- Insgesamt beträgt der maximal mögliche Fördersatz bei Wärmepumpen 40% (von maximal 60000 EUR pro Wohneinheit und Jahr)
- Der iSFP-Bonus (d.h. individueller Sanierungsfahrplan, erstellt durch einen Energie-Effizienz-Experten) ist weiterhin gestrichen.
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Nachlesen können Sie die Änderungen z.B. hier: Link
oder direkt bei der BAFA: Link