Strom für sich von der Sonne erzeugen zu lassen macht Spaß und ist ein super Beitrag zum Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Mit Steckersolargeräten ist das z.B. auch dann möglich, wenn Sie Mieter sind und zumindest eine Terrasse oder einen Balkon mit sonniger Ausrichtung haben. Die Balkonsolaranlagen sind dank intelligenter Wechselrichter sicher, lohnen sich langfristig auch finanziell und machen Sie unabhängiger von steigenden Strompreisen. Bei einer guten Ausrichtung können Sie bei maximaler Systemgröße von 600 Watt (AC) von einem Ertrag von rund 550 bis 600 kWh pro Jahr ausgehen. Bei einem aktuellen Strompreis von 30 Cent/kWh sind das jährlich rund 165 bis 180 Euro. (Mehr Infos gibt es hier: Link)
Folgendes sollten Sie beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
- Es empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Vermieter oder der Wohnungseigentümergemeinschaft. Falls im Mietvertrag nicht generell das Anbringen von Dingen am Balkongeländer verboten ist, sollte es kein Problem geben. (Quelle: Link) Notfalls könnten Sie das Steckersolargerät (mit entsprechender Unterkonstruktion) auch auf einen Tisch auf Ihrem Balkon stellen.
- Die maximale Leistung der Module darf auch 600 Wp überschreiten, sofern der Wechselrichter die abgegebene Leistung zuverlässig auf max. 600 Watt begrenzt.
Eine Marktübersicht von Steckersolargeräten finden Sie z. B. bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie hier: Link oder bei der Zeitschrift PV Magazine hier: Link - Die Steckersolargeräte müssen sturmsicher befestigt werden. Passende Montagesets werden oft mit angeboten. Achten Sie darauf, dass Sie nach Möglichkeit ein Komplett-Set erwerben.
- Sie sollten beim Kauf darauf achten, dass das Steckersolargerät den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2017-08) erfüllt.
- Stecker-Solargeräte dürfen in vorhandene Endstromkreise einspeisen, nur eine Stromerzeugungseinrichtung ist pro Stromkreis erlaubt; die Einspeisung ist nur mit einem speziellem Steckverbinder über eine spezielle Energiesteckdose (Wieland-Stecker) erlaubt. Diese muss fachgerecht installiert sein.
- Bei älteren Stromzählern installiert der Netzbetreiber n seiner Funktion als grundzuständiger Messstellenbetreiber kostenfrei einen modernen Zweirichtungszähler.
- Es ist eine Anmeldung des Steckersolargerätes beim Netzbetreiber nötig. Nachfolgend die Links zu den Formularen von Netzbetreibern im Landkreis ERH und der Stadt Erlangen:
- Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme ist die Anlage sowie bei Umzug und/oder der Außerbetriebnahme ist die Balkonsolaranlage ins sogenannte Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur einzutragen oder zu löschen. Die Meldung können Sie problemlos online vornehmen: Link
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg als Kraftwerksbetreiber!
Genießen Sie die positive Energie die davon ausgeht, Ihr Leben ein Stück nachhaltiger gestaltet und Ihre Stromrechnung auf Dauer gesenkt zu haben!