Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am vergangenen Donnerstag mehrere Klimaklagen für teilweise begründet erklärt. Das BVerfG erklärt die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil letztlich für verfassungsrechtlich verbindlich.
Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das sei nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfinde und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde. Die Klimapolitik muss also stark beschleunigt werden. Eine Videoaufzeichnung der Pressekonferenz von Klägern und ihren Anwälten gibt es hier.
Die Süddeutsche Zeitung schreibt unter dem Titel – What a difference a day makes: „Das Bundesverfassungsgericht hat klar gemacht, dass ältere Generationen nicht einfach Treibhausgase in die Atmosphäre ballern dürfen ohne Rücksicht auf die Jüngeren. Die Entscheidung bringt Machtverhältnisse zum Erodieren. Endlich! Link
ZEIT ONLINE schreibt: „Die Befreiung der Freiheit – Zu wenig Klimaschutz ist illiberal“ Link
Und der Tagesspiegel schreibt: „In seinen Leitsätzen zum Urteil pocht das Bundesverfassungsgericht auf das Prinzip der Generationengerechtigkeit: Eine Generation darf nicht große Teile des CO2-Budgets verbrauchen, nur weil die aktuell politisch ausgehandelte Reduktionslast milde ausfällt.“ Link
So fühlen auch wir uns in unserem jahrelangen Einsatz für den Klimaschutz und die Energiewende bestätigt und denken gerne an die Anfänge unserer Initiative – des heutigen Vereins – und die erste große Aktion in 2009 zurück, als wir am 24. Oktober in Erlangen am weltweiten Klimaaktionstag unter dem Motto „Klimaschutz jetzt“ ein ambitioniertes Klimaschutzabkommen in Kopenhagen geworben haben.
Eine vier-minütige Video-Zusammenfassung der Aktion findet sich hier.