Der von der Staatsregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung größerer Mindestabstände von Windrädern zu Wohnbebauung, die sogenannte 10H-Regel, ist bei einer Expertenanhörung heute im Landtag auf breite Ablehnung gestoßen.
Die von den Fraktionen geladenen Experten lehnten den Gesetzentwurf überwiegend ab, stellten seine Notwendigkeit grundsätzlich in Frage oder hatten zumindest erhebliche Bedenken bezüglich drohender juristischer Auseinandersetzungen und Klagen gegen die Staatsregierung.
Zu den Kritikern gehörten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände der Städte, Gemeinden und Landkreise in Bayern, des Verbandes der Kommunalen Unternehmen, der Industrie und Handelskammer, des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft, des Bundesverbandes Windenergie, des Bund Naturschutz in Bayern, der Hochschule Regensburg, der Universität Augsburg, des Kommunalunternehmen GUT des Landkreises Hassberge. Lediglich der Vertreter des Landesverbandes Gegenwind, die statt dem „Zappelstrom“ aus den Windkraftanlagen Strom aus Kohle- und Gaskraftwerken bevorzugen, befürwortete den Gesetzentwurf.
In Fussballersprache ließe sich das Ergebnis als 11:1 Sieg der Windkraftbefürworter auslegen.
Die von den Kritikern ins Feld geführten Gründe für die Ablehnung waren vielfältig:
Ein drohender Ausbaustopp der Windkraft in Bayern trotz angedachter Ausnahmeregelungen, da diese nur sehr schwer umzusetzen wären. Somit ein Verfehlen der Ziele des Bayerischen Energiekonzeptes sowie der Klimaschutzziele. Verfassungsrechtliche Bedenken aufgrund des Eingriffes in die Planungshoheit der Kommunen durch ein angedachtes Vetorecht von Nachbargemeinden. Vernichtung aufgewandter Ressourcen und Kosten für die vor Jahren begonnene Regionalplanung. Vernichtung regionalen Wertschöpfungspotentials, das die Windkraft bietet. Drohender Verlust der Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Bayern sofern sich zukünftig unterschiedliche Preiszonen in Deutschland bilden und Bayern für den importierten Strom aus Norddeutschland mehr zahlen muss, also dort ansässige Unternehmen.
Des Weiteren wurde bemängelt, dass bei dem vorgelegten Gesetzentwurf keine umfassende Folgenabschätzung vorgenommen wurde, wie es üblicherweise bei jedem großen neuen Vorhaben der Fall sein muss. Auch der in der Verfassung verankerte Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sowie die Möglichkeiten der Erfüllung des Versorgungsauftrages der Kommunen würden mit dem Gesetz beschnitten.
In der knapp vier Stunden dauernden Anhörung war somit fast ausnahmslos von „Einem Gesetz, das es eigentlich nicht braucht“, welches kontraproduktiv ist, dem man „nichts positives“ abgewinnen kann und über welches man grundsätzlich noch einmal nachdenken sollte, zu hören.
Die Deutlichkeit der Ablehnung fast aller Experten durfte am Ende nicht nur die zahlreich anwesenden Besucher verwundert haben, sondern auch die Mitglieder des Ausschusses, allen voran die der CSU. Ebenfalls erstaunlich war, dass es unter den Besuchern keine erkennbaren Windkraftgegner gab, sondern fast ausnahmslos nur Windkraftbefürworter, was sich an den Beifallsbekundungen zu den Expertenaussagen immer wieder erkennen ließ. Auch wenn Beifallsbekundungen für Besucher im Landtag i. d. R. nicht gestattet sind, drückte der Vorsitzende des Ausschusses, Erwin Huber hier ein Auge zu und beendete die Anhörung mit der Versicherung, die Stellungnahmen in den weiteren Beratungen zum Gesetz entsprechend zu berücksichtigen.
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