Unsere Initiative nimmt Stellung zum Gesetzentwurf zur Änderung der Bayer. Bauordnung (BayBO)

Die Initiative „Energiewende ER(H)langen“ nimmt wie folgt Stellung zum Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die eine Erhöhung der vorgeschriebenen Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zum Ziel hat. Diese soll auf das 10-fache der Bauhöhe der Windkraftanlagen festgelegt werden und würde somit aufgrund der dichten Besiedlung in Bayern sowie der sowieso bereits ausgeschlossenen Flächen faktisch einen Ausbaustopp der Windkraft in Bayern bedeuten.
Der Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden: Link

Stellungnahme

1) In Ihrem Anschreiben zum Gesetzentwurf heißt es:
„Andererseits soll die Chance einer wirtschaftlichen Energiewende gewahrt bleiben.“
Durch die Abstandsflächenerhöhung auf 10H und den Entzug der Privilegierung würde der Ausbau der Windenergie als günstigste der erneuerbaren Energiequellen nach der Wasserkraft in erheblichem Maße eingeschränkt. Die Fortführung der Energiewende grundsätzlich, aber insbesondere eine wirtschaftliche Energiewende in Bayern, wäre somit massiv gefährdet. Damit würde der Windenergienutzung in Bayern nicht mehr in substanzieller Weise Raum gegeben werden. Die Windenergie würde in Bayern nur noch schwer möglich sein und keine gewichtige Rolle mehr spielen.

2) Im Gesetzentwurf heißt es unter D) Kosten:
„Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen keine zusätzlichen Kosten.“
a) Durch die Reduzierung des Potentials der Erzeugung günstigen, umweltfreundlichen Stroms aus Windkraft in Bayern muss entweder mehr Strom aus Windkraft aus anderen Bundesländern (aus Anlagen an Land oder auf See) oder mehr Strom aus Kohlekraftwerken bezogen werden.
Einerseits bedingt dies zusätzliche Kosten für neue Hochspannungstrassen und durch Verluste beim Transport der Energie über große Entfernungen.
b) Im Fall des Bezugs von mehr Strom aus Kohlekraftwerken verursacht dies zudem zukünftig hohe Kosten durch Folgeschäden des dadurch beschleunigten Klimawandels durch zunehmende extreme Stürme, Hochwasser, Dürreperioden und durch gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgrund höherer Emissionen.
c) Hinzu kommen erhebliche Kosten durch den Verlust an lokaler Wertschöpfung, Auftragsausfälle für ortsansässige Unternehmen der Erneuerbaren Energien-Brachen und deren Partnerunternehmen sowie der Verlust von Arbeitsplätzen in diesen Branchen.
d) Darüber hinaus reduziert eine weiterhin geringe Anzahl von dezentral in Bayern in der Direktvermarktung betriebenen Windkraftanlagen einen zunehmenden Strompreis-Wettbewerb und verlängert so die von wenigen Oligopolisten betriebene Hochpreispolitik.
e) Bei entsprechender Ausgestaltung der Netzanschlussbedingen und der Verpflichtung des Vorhaltens positiver und negativer Regelleistung könnten eine Vielzahl verteilter Windkraftanlagen zur Netzstabilität beitragen und so zu einer Senkung der Preise für Regelenergie beitragen.
f) Zudem belegen Studien, u. a. vom Fraunhofer IWES oder Agora Energiewende, dass der Strom aus regenerativen Quellen bereits mittelfristig günstiger ist, als Strom aus neuen konventionellen Kraftwerken, die andernfalls sukzessive den bestehenden fossil-/nuklearen Kraftwerkspark ersetzen müssten. Somit führt die Nutzung regenerativer Energien mittel- bis langfristig zu einer Reduzierung der Stromerzeugungskosten bzw. zumindest einer Stabilisierung, da im Gegenzug Kosten für die Importe fossiler Energieträger eingespart werden können.
(Quellen: Fraunhofer IWES, Studie Geschäftsmodell Energiewende,
http://www.iwes.fraunhofer.de/content/dam/iwes/de/documents/2014/Studie_Geschaeftsmodell_Energiewe
nde_IWES_20140131_final.pdf
Agora Energiewende, Comparing the Cost of Low-Carbon Technologies: What is the Cheapest Option?
http://www.agoraenergiewende.
de/fileadmin/downloads/publikationen/Analysen/Comparing_Costs_of_Decarbonisationtech
nologies/Agora_Analysis_Decarbonisationtechnologies_web_final..pdf )
3) Der Interessenausgleich im Rahmen der Regionalplanung
Die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen ist mit Hilfe der Regionalplanung in Bayern in der Vergangenheit bereits im Einklang mit den Interessen der Bürger vor Ort erfolgt. Es gibt Beispiele, wie der Landkreis Forchheim, in dem durch die Ablehnung der Bürger in jüngster Zeit keine einzige neue Windkraftanlage mehr gebaut wurde und auch in der letzten Fortschreibung der Regionalplanung keine neuen Vorranggebiete mehr ausgewiesen wurden. Die Regionalplanung hat somit den Zweck der Bürgerbeteiligung erfüllt und dafür gesorgt, dass Vorrang- und Vorbehaltsgebiete nur dort ausgewiesen
werden, wo die Bürger mehrheitlich dafür sind.
Ein Abwälzen der Verantwortung zur Erlangung von Ausnahmegenehmigungen für geringere Abstandsflächen auf die Gemeinden mittels Bebauungs- und Flächennutzungsplänen ist daher nicht notwendig und kontraproduktiv.
4) Die faktische Abschaffung der Privilegierung
Der im Gesetzentwurf vorgesehene Entzug der Privilegierung für Anlagen mit einem Abstand unter 10H und die stattdessen vorgesehene Einführung von Ausnahmeregelungen stellt die vom Gesetzgeber im Jahre 1994 vorausschauend eingeführte Regelung, die eine nachhaltige Energieerzeugung mit Hilfe der Windkraft zum Ziel hatte, komplett auf den Kopf. Somit würde dies eine „Aushöhlung“ der bundesgesetzlichen Privilegierungsentscheidung auf Landesebene darstellen.
Ausnahmeregelungen schwächen zudem die Position jener Gemeinden, die die Nutzung der Windkraft befürworten, sich aufgrund dieser Regelung nun mit Nachbargemeinden ins Benehmen setzen müssten.
5) Bayern ist aktuell Schlusslicht bei der Windenergienutzung
2013 waren z. Bsp. in Sachsen-Anhalt (ein Binnen-Land!) 2.501 Windkraftanlagen mit durchschnittlich 8,2 qkm pro Anlage installiert; in Bayern dagegen nur 652 Windkraftanlagen (!) mit durchschnittlich 108,2 (!!) qkm pro Anlage (Quelle: http://www.wind-energie.de/infocenter/statistiken; „Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland“; S. 4). Bayern droht daher selbst beim ursprünglich geplanten Bau weiterer 1.500 Windkraftanlagen noch lange nicht „zugepflastert“ zu werden.
Aus allen vorgenannten Gründen lehnen wir daher den Gesetzentwurf ab und fordern die Bayerische Staatsregierung auf, auf die Nutzung der Länderöffnungsklausel zu verzichten und jegliche Unsicherheiten bezüglich etwaiger rückwirkender Stichtagsregelungen umgehend zu beseitigen.
Ansprechpartner:
Initiative „Energiewende ER(H)langen“
Stefan Jessenberger (Sprecher)
c/o Tretenäcker 8
91096 Möhrendorf
info@energiewende-erlangen.de
www.Energiewende-Erlangen.de