Vor dem Hintergrund zunehmender Alarmzeichen eines sich weiter beschleunigenden Klimawandels haben wir mit großer Hoffnung der angekündigten Gesetzesvorlage zur Regelung der Belieferung von Mietern mit vor Ort günstig erzeugtem Solarstrom entgegengesehen.
Wir haben uns hierdurch einerseits ein Ankurbeln des Ausbaus der Solarenergie erhofft und anderseits die Partizipation von Mietern am mittlerweile sehr günstig zu erzeugenden Solarstrom. Immer wieder wurde in der Vergangenheit argumentiert, dass Bürger, die sich kein Eigenheim leisten können, nicht von den Möglichkeiten des EEG profitieren könnten. Genau dies soll mit einer funktionierenden Regelung von Mieterstrommodellen gelöst werden: Das Dach eines Mietshaus steht für die Erzeugung von Solarstrom zur Verfügung und die Mieter, die ja mit ihrer Miete langfristig das Haus finanzieren, sollen die Chancen in Zukunft auch nutzen können, die das Haus als Standort für eine erneuerbaren Energien-Anlage bietet.
Leider sind wir vom aktuell vorliegenden Referentenentwurf des Mieterstromgesetzes sehr enttäuscht. Laut unserer sowie der einhelligen Meinung nicht nur vieler Umweltschutz-, Klimaschutz- und Erneuerbare Energien-Verbände, sondern auch verschiedener Rechtsexperten würde ein Gesetz in dieser Art kaum substantiell der Umsetzung solcher Modelle dienen.
Auch aktuelle Gespräche mit Verantwortlichen von Wohnungsbaugesellschaften bestätigen diese Befürchtung.
Im Wesentlichen ist zu kritisieren, dass:
- eine Versorgung nur aus Anlagen mit einer max. Leistung von 100 kWp erfolgen dürfte
- keine Grundstücksgrenzen überschreitende Versorgung erlaubt wäre
- es keine Bagatellgrenzen für kleine Anlagen, z. B. < 10 kWp bei Untermietverhältnissen gibt
- eine Deckelung des Zubaus von Anlagen nach diesem Modell auf 500 MWp pro Jahr vorgesehen ist
- die Nachrüstung sog. Smart Meter für jeden Anschlussnehmer erforderliche wäre, was Bürokratie und Kosten erheblich steigern und die Wirtschaftlichkeit gefährden würde
Vor diesem Hintergrund haben wir gemeinsam mit dem Sonnenenergie Erlangen e. V. sowie den Kreisgruppen Erlangen und Höchstadt-Herzogenaurach des BUND Naturschutz e.V. Briefe an unsere Bundestagsabgeordneten Stefan Müller und Martina Stamm-Fibich geschrieben.
Wir haben die beiden gebeten, sich im Sinne des Klimaschutzes sowie der finanziellen Entlastung von Mietern dieser Thematik anzunehmen, die vorgetragenen Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge ernst zu nehmen und jegliche Möglichkeiten als Mitglieder des Bundestages zu nutzen, um substantielle Verbesserungen am Gesetzentwurf zu erwirken.
Den Briefen haben wir folgende gemeinsame Stellungnahme des Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) mit 11 weiteren Organisationen beigefügt: Link
Nutzen auch Sie Ihre Möglichkeiten in Gesprächen und Briefen mit diesen beiden und/oder weiteren politischen Verantwortungsträgern auf die Defizite des aktuellen Gesetzentwurfes hinzuweisen!