Im Entwurf des Gesetzes zur Änderung der Bayerischen Bauordnung zur Umsetzung der 10H-Regelung heisst es, dass für die Bürgerinnen und Bürger keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Das muss als glatte Lüge bezeichnet werden. Weniger Strom aus Windkraft im eigenen Land heisst entweder mehr Strom aus Windkraft anderswo, was Leitungsbau- und Transportverlustkosten bedeutet oder mehr Kohlestrom, was hohe Klimawandelfolgekosten verursacht.
Da hilft nur eines: sich der Klagegemeinschaft pro Windkraft anschließen!
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