Pläne des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) konterkarieren Ziele des Koalitionsvertrages der Bundesregierung und nehmen unter anderem zehntausenden von Mietern alleine im Raum N/FÜ/ER die Chance auf günstige Solarstromversorgung.
Gerade erst haben die Zubauzahlen von Photovoltaik-Anlagen nach ihrem Einbruch in 2012 etwas zugelegt. Nun droht bereits der erneute Einbruch.
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 31.10.2018 für ein neues Energiesammelgesetz sieht u.a. auch massive Änderungen am Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) vor, die bereits im November beschlossen werden und zum 01.01.2019 in Kraft treten soll. Eine hiervon ist eine massive Senkung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen von 40 bis 750 kWp Leistung von rund 20 %.

Nicht nur der für den Klimaschutz dringend notwendige Ausbau der CO2-freien Stromerzeugung durch die Photovoltaik wäre hierdurch erneut gefährdet, sondern auch zehntausende von Mietern alleine in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Grund hierfür ist, dass von der geplanten drastischen Kürzung gerade auch sogenannte Mieterstromprojekte betroffen wären. Dachflächen auf Wohngebäuden bieten die Chance auf die Umsetzung von Mieterstromprojekten, um die Mieter in den Gebäuden mit günstigem Strom zu versorgen. Aktuell ist dies die einzige Möglichkeit für Mieter und damit für circa 60 Prozent der Bevölkerung, von der Energiewende zu profitieren. Ein Teil des erzeugten Stromes, der nicht direkt lokal verbraucht werden kann, wird hierbei ins öffentliche Netz eingespeist und mit einem per Gesetz festgelegten Tarif vergütet. Dieser soll nun um ca. 20 % gekürzt werden, was viele der aktuell in Planung befindlichen oder potentiellen zukünftigen Projekte unwirtschaftlich werden ließe. Der vom BMWi genannte Grund für die Kürzung der Vergütungssätze, die gesunkenen Modulpreise, wird durch gestiegene Installationskosten und die hohen Aufwände für Messtechnik und Abrechnung bei Mieterstromprojekten wieder zunichte gemacht.
Zehntausende Mieter würden so in absehbarer Zeit nicht von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können. Von den Auswirkungen auf die Branche der Solarteure und den Klimaschutz ganz abgesehen.
Das Versprechen im Koalitionsvertrag „Ergänzungen vorzunehmen, um die Handlungslücke zur Erreichung des Klimaziels 2020 so schnell wie möglich zu schließen“ und Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Mieterstrom herbeizuführen, drohen somit uneingelöst zu bleiben. Zum Schaden der Mieter und zum Schaden des Klimas!
Bleibt zu hoffen, dass sich engagierte Bundestagsabgeordnete hier noch für massive Nachbesserungen einsetzten. So signalisierten die lokalen Bundestagsabgeordneten Stefan Müller von der CSU sowie Martina Stamm-Fibich und Carsten Träger von der SPD in Gesprächen mit den Bund Naturschutz Kreisgruppen Erlangen und Höchstadt-Herzogenaurach, dem Energiewende ER(H)langen e.V. sowie der EWERG eG im April und Mai diesen Jahres doch Unterstützung in der Stärkung des Klimaschutzes und der Akteursvielfalt u. a. durch den dezentralen Ausbau der Erneuerbaren Energien.