Quelle: EUROSOLAR e.V.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das erfolgreichste wirtschafts- und industriepolitische Instrument zur Förderung Erneuerbarer Energien. Trotzdem wird es im derzeitigen Wahlkampf vehement von Seiten der Bundesregierung angegriffen. Unterstützt wird die Politik dabei durch eine intensive Medienkampagne zu den Kosten der Erneuerbaren Energien. Auch die Monopolkommission fordert nun den Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem für Erneuerbare Energien. Diese Woche legte das Beratergremium der Bundesregierung Vorschläge für ein Quotenmodell vor, bei dem die Energieversorger zukünftig eine bestimmte Ökostromquote in ihrem Angebot erfüllen müssen.

Quotenmodell wird den Ausbau stoppen

Dr. Axel Berg, Vorsitzender der deutschen EUROSOLAR-Sektion, erläutert: „Dieser Vorstoß für ein Quotenmodell ist ein vergifteter Köder. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen, dass Quotensysteme teuer sind, technologische Innovationen verhindern, die Anzahl der Wettbewerber verringern und somit den Ausbau der Erneuerbaren Energien zum Erliegen bringen. Es geht den Befürwortern nur darum, die oligopolistischen Strukturen der konventionellen Energiewirtschaft zu sichern.“

Quotenmodelle zielen einseitig auf die Bevorzugung der großen Energiekonzerne. Dabei haben bisher vor allem die Regionen, Kommunen und Stadtwerke sowie die mittelständische Wirtschaft und die Bürger vor Ort die Energiewende vorangetrieben. RWE, E.ON und Co. haben sich mit 5 % Anteil an der installierten Leistung Erneuerbarer-Energien-Anlagen hingegen bisher eher als Bremser hervorgetan. Wer glaubt, dass sich dies durch einen Wechsel vom EEG hin zum Quotenmodell ändern wird, der irrt gewaltig.

„Neu am Vorschlag der Monopolkommission ist, dass nicht mehr Großbritannien sondern Schweden als Musterbeispiel für ein Quotenmodell herhalten muss. Die Fläche, Einwohnerzahl und Geographie von Schweden kann jedoch sicherlich nicht mit Deutschland verglichen werden. Außerdem wird der hohe Ökostromanteil in Schweden fast ausschließlich aus alter Wasserkraft und dem Verfeuern von Holz bereitgestellt. Der Anteil von Wind- oder Solarenergie ist hingegen verschwindend gering“, erläutert Berg.

Eine kostengünstige Energiewende geht nur mit dem EEG

Die Kritiker des EEG argumentieren oftmals mit den hohen Kosten der Erneuerbaren Energien. Aktuelle wissenschaftliche Stellungnahmen und Studien zeigen jedoch, dass ein schneller Ausbau der regenerativen Energien zu einer kräftigen Kostenersparnis führt (Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) u.a.). Viele Erneuerbare-Energien-Anlagen produzieren schon heute zum Teil deutlich günstiger Strom als der konventionelle Kraftwerkspark. Bis zum Jahr 2030 summiert sich der Kostenvorteil auf insgesamt 54 Mrd. Euro. Jede Kilowattstunde Strom aus neu gebauten Wind-, Wasser- und Solaranlagen kostet dann im Schnitt 3,1 Cent weniger als Strom aus fossilen Quellen. Die Zahlen zeigen also deutlich, dass alle politischen Bestrebungen, das Tempo der Energiewende zu drosseln, auch wirtschaftlich unvernünftig sind.

Das EEG hat seit 2000 dafür gesorgt, dass der von wenigen großen Energieversorgern dominierte Strommarkt aufgebrochen wurde. Die Energiewende funktioniert also nur mit einem EEG, das Bürgern, Kommunen, Stadtwerken und mittelständischen Unternehmen Anreize zu regionalen Investitionen gibt. Dies ist die Grundlage für einen lebendigen Wettbewerb bei der Energieversorgung.

Hintergrundinformationen
von Dr. Fabio Longo, Mitglied des Vorstands der Dt. Sektion von EUROSOLAR:

1.    Gesetzliche Aufgabe der Monopolkommission und deren Wahrnehmung beim Sondergutachten Energie

Die Aufgabe der Monopolkommission wird in § 44 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgelegt. Ergänzungen gibt es im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Danach soll die Monopolkommission auch ein Sondergutachten Energie erstellen (§ 62 EnWG). Sie soll untersuchen, ob „funktionsfähiger Wettbewerb auf den Märkten der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität und Gas“ besteht. Sie kann sich zu aktuellen „wettbewerbspolitischen Fragen“ äußern. Es ist also schon nach § 62 EnWG angezeigt, das vom Bundeskartellamt und vom Bundesgerichtshof (E.ON Mitte/Stadtwerke Eschwege) höchstrichterlich festgestellte Oligopol (Duopol von E.ON und RWE auf dem deutschen Ekektrizitätsmarkt = marktbeherrschende Stellung von zwei Unternehmen auf einem Markt) in die Betrachtung der Monopolkommission einzubeziehen. Verstärkt wird dies durch § 44 Abs. 1 und 2 GWB, wonach die ansonsten unabhängige Monopolkommission an die Aufgabe gebunden ist, „den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland“ zu untersuchen.

Da Quotenmodelle wie in Schweden die „Unternehmenskonzentration“ – also die Monopol- bzw. Oligopolbildung – fördern, missachtet die Monopolkommission ihren Auftrag. Sie müsste wenigstens aufzeigen, dass ihr Quotenmodell-Vorschlag nicht förderlich ist, um die Unternehmenskonzentration in Deutschland abzubauen. Das zeigen alle Erfahrungen mit Quotenmodellen in der EU. Sehen Sie dazu den aktuellen Beitrag von Dr. Norbert Allnoch (IWR): Reform des Energiemarktes: Warum das Quotenmodell nur eine gut gemeinte Idee ist www.iwr.de (Artikel vom 4.9.2013).

Die Monopolkommission müsste darüber hinaus darlegen, dass das EEG zu einer mittelständisch, bürgerschaftlich und kommunal geprägten Erzeugungslandschaft beigetragen hat, womit die marktbeherrschende Duopol-Stellung von E.ON und RWE (70 % Marktbeherrschung im Bereich Energieerzeugung) schon ein wenig abgebaut werden konnte und dazu geeignet ist, diese weiter abzubauen. Denn durch das EEG haben Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Energiegenossenschaften, einzelne Bürger und Stadtwerke die Möglichkeit in Kraftwerke zu investieren, die ohne das EEG keine Markteintrittschance auf dem von E.ON und RWE dominierten „Markt“ hätten.

2.    Fragwürdige Rolle von Prof. Dr. Haucap als Mitglied der Monopolkommission

Vor dem Hintergrund des § 45 Abs. 3 Satz 2 GWB erscheint die Rolle von Prof. Dr. Justus Haucap problematisch. Danach dürfen die Mitglieder der Monopolkommission „weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen“.
Es kann hier nicht abschließend beurteilt werden, ob die „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)“ als ein „Wirtschaftsverband“ oder eine „Arbeitgeberorganisation“ im Sinne dieses Gesetzes einzustufen ist. Laut Selbstdarstellung wird die Arbeit der INSM finanziert durch die Arbeitgeberverbände der Metall- und Elektro-Industrie (GESAMTMETALL) (
www.insm.de/insm/ueber-die-insm/FAQ.html).

Hieraus ergibt sich die Frage, ob die Monopolkommission und die die Mitglieder der Monopolkommission berufende Bundesregierung die INSM als einen Wirtschaftsverband oder eine Arbeitgeberorganisation nach § 45 Abs. 3 Satz 2 GWB einstuft.
Die Argumentation von Prof. Haucap zum Thema Energiemarkt, EEG und Quotenmodell stimmt mit der Argumentation der INSM überein (Positionspapier zum sog. Wettbewerbsmodell EE (WEE) der INSM: www.insm.de/insm/dms/insm/text/ueber-die-insm/positionspapiere/positionspapier-energie/Positionspapier%20Energie.pdf).

Prof. Dr. Haucap veröffentlicht die entsprechenden Beiträge im sog. Oekonomenblog der INSM: www.insm-oekonomenblog.de/10604-wenn-einige-profitieren-und-andere-zahlen/.

Das Quotenmodell der Monopolkommission entspricht dem Quotenmodell, das die INSM zur Abschaffung des EEG erarbeitet hat. Hier stellt sich die Frage, ob und – wenn ja – in welchem Dienstleistungsverhältnis Prof. Dr. Haucap für INSM das WEE-Quotenmodell erarbeitet hat.

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