Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2014 einen Gesetzesentwurf zur seit Wochen umstrittenen Länderöffnungsklausel für Windräder abgelehnt.

Der Bundesrat hält die vorgesehene Länderöffnungsklausel für überflüssig und sieht sie im Hinblick auf die notwendige Umsetzung der Energiewende als kontraproduktiv an. Zudem betonen die Länder, dass sie auch aus fachlichen Gesichtspunkten kein Bedürfnis für eine Länderöffnungsklausel sehen. Bereits nach geltendem Recht sei nämlich über bauplanungsrechtliche und immissionsschutzrechtliche Regelungen gewährleistet, dass angemessene Abstände zur Wohnbebauung einzuhalten sind.
Allerdings handelt es sich
hierbei lediglich um eine Stellungnahme des Bundesrates. Das letzte Wort haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag.
Insofern werden wir dieses Thema bei unserem Termin mit unserer Bundestagsabgeordneten Martina Stamm-Fibich (SPD) am kommenden Mittwoch weiterhin auf der Tagesordnung halten.