Lesen Sie hier die Antworf von MdB Josef Göppel auf unseren offenen Brief an die mittelfränkischen Bundestagsabgeordneten von letzter Woche

Sehr geehrte Damen und Herren,
herzlichen Dank für Ihren Brief. Sie haben meine volle Unterstützung!
Mit der Einführung von Ausschreibungen im EEG wird sich die Situation für die Anlagen in Bürgerhand völlig neu darstellen. Die Stromerzeugung wird nicht einfacher, sondern bürokratischer, sie wird auch nicht billiger, sondern teurer. Die breite Beteiligung an der Energieerzeugung ist in ernster Gefahr. Die Ergebnisse der Pilotausschreibungen für die Photovoltaik belegen dies.
Selbst die EU-Wettbewerbskommissarin Margarethe Vestager schreibt in einem Brief vom 12. Februar 2015 an deutsche Bundestagsabgeordnete: „Kleinere Projekte, die eine gewichtige Rolle beim Umbau der Energieversorgung spielen, befinden sich in einer besonderen Lage. Ausschreibungen sind möglicherweise nicht das richtige Instrument für kleine Projektträger.“ Auch aus Sicht der EU-Kommission besteht also bei der Einführung von Ausschreibungen die Gefahr der Verdrängung kleiner und mittlerer Akteure. Gerade diese lokal verankerten Unternehmen sind für die Akzeptanz der Energiewende unabdingbar.
Ebenso bedeutsam sind Bürgerbeteiligungen auch, um die Finanzierung der Energiewende sicherzustellen. In den europäischen Nachbarländern ist – anders als in Deutschland – kein vergleichbar ideenreicher und lebendiger Mittelstand im Energiebereich entstanden. Kleinere und mittlere Akteure, wie mittelständische Projektierer und Bürgerenergiegesellschaften, können bei Ausschreibungen das Risiko eines Nichtzuschlags nicht streuen.
Ausschreibungen: Kompromissvorschlag des Bundesrats
Fehler im Ausschreibungsdesign können irreparable Schaden anrichten. Der Bundesrat hat deshalb am 22. April beschlossen: „Der Bundesrat schlägt vielmehr ein Modell vor, nach dem die der Definition entsprechenden Bieterinnen bzw. Bieter sich ohne Angabe eines Gebotspreises an den jeweiligen Ausschreibungsrunden beteiligen können und die Garantie eines Zuschlags erhalten. Der jeweilige Gebotspreis und damit die Förderhöhe bestimmen sich dann nach dem höchsten Gebot, das neben ihnen noch einen Zuschlag erhalten hat. [… Der Bundesrat] bittet aber die Bundesregierung, den räumlichen Bezugspunkt der „lokalen Verankerung“ von Bürgerenergieprojekten dahingehend zu überprüfen, ob statt einer Anknüpfung an einen Landkreis besser eine Anknüpfung an einen (bestimmten, auch landkreisübergreifenden) Umkreis erfolgen sollte. Ferner bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwiefern insbesondere Kommunen stärker berücksichtigt werden können.“
Ich halte diese Position bei der Windkraft für einen akzeptablen Kompromiss, falls sich eine vollständige Ausnahme unterhalb der von der Europäischen Kommission vorgegebenen Freigrenze von 6 Windkraftanlagen nicht durchsetzen lässt. Für Photovoltaikanlagen unterstütze ich den Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, die EU-Freigrenze von einem Megawatt voll auszuschöpfen.
Für Biogasanlagen muss rasch eine Anschlussregelung für den Weiterbetrieb von Anlagen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung gefunden werden. Biogasanlagenbetreiber wollen ihre Anlagen systemdienlich betreiben und umrüsten. Das ist mit zusätzlichen Investitionen verbunden. Ohne klare Rahmenbedingungen nach dem Auslaufen der EEG-Förderung fehlt die Investitionssicherheit. Deshalb sollten neben neuen auch bestehende Biogasanlagen an Ausschreibungen teilnehmen können, wenn sie auf eine flexible Fahrweise umrüsten. Für Kleinstanlagen und Bioabfallanlagen sollen die Bedingungen des EEG 2014 weitergelten. Die Einbeziehung von Bestandsanlagen bietet die Chance, die EEG-Kosten zu senken und gleichzeitig Biogasanlagen gezielt als systemdienliches Element der Energiewende zu stärken. Biogasanlagen müssen künftig neben Ausgleichsenergie auch Systemdienstleistungen wie Frequenzhaltung oder Schwarzstartfähigkeit bereitstellen.
Ausbauvolumen
Folgende Grafik zeigt, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dem im EEG-Entwurf vorgeschlagenen Ausbaupfad in den nächsten Jahren unterhalb des eigentlich notwendigen Ausbaus bleibt, wenn das Ziel einer weitgehenden Stromversorgung aus erneuerbaren Energien bis 2050 erreicht werden soll. Ich setze mich deshalb vehement dafür ein, den Ausbau nicht zu bremsen. Ihr Vorschlag eines Brutto-Ausbaus von 4 400 MW Windkraft an Land passt dazu.
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Herkunftsnachweis
Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich mit dem Vorschlag einer regionalen Herkunftskennzeichnung in die richtige Richtung bewegt. Bisher ist der Strom aus einer Anlage, die nach dem EEG gefördert wird, anonymer Graustrom. Künftig soll es möglich werden, dass in der Stromrechnung gekennzeichnet werden kann, wenn der Strom aus einer Anlage im 50 km – Umkreis kommt. Für die Akzeptanz von erneuerbaren Kraftwerken ist das ein wichtiger Schritt: Der Kunde kann sich entscheiden, dass sein Strom aus einem regionalen Windrad, einer Photovoltaikanlage oder einer Biogasanlage kommen soll. Viele Akteure hätten sich mehr gewünscht. Dennoch ist das einfache Modell des Bundeswirtschaftsministeriums, das sich am Vorschlag des Verbands kommunaler Unternehmen orientiert, unterstützenswert.
Aus europarechtlichen Gründen schlägt das Bundeswirtschaftsministerium jedoch vor, dass den-noch für die gesamte an den Endkunden gelieferte Strommenge Grünstromzertifikate gekauft werden müssen. Angeblich würden Grünstromimporte aus anderen EU-Ländern diskriminiert, wenn der regionale Grünstromanteil nicht zusätzlich mit Zertifikaten hinterlegt würde. Ich kann das nicht nachvollziehen. Unverständlich ist, dass die regionalen Stromlieferanten einen Abzug in Höhe des Zertifikatspreises von der Marktprämie hinnehmen müssen. So wird für die Grünstromeigenschaft doppelt bezahlt. Das muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden.
Mieterstrom
Mieter können aus dem Eigenverbrauch von Sonnenstrom nicht die gleichen Vorteile ziehen wie Hauseigentümer. Ich setze mich hier für eine Gleichstellung ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Josef Göppel
 
Wir danken Herrn Göppel für diese klare und unmissverständliche Unterstützung unseres Anliegens und hoffen, dass weitere Bundestagsabgeordnete unsere Forderungen ebenfalls unterstützen!