Gegen die von Bayern und Sachsen geforderte Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen regt sich Widerstand!

Der federführende Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung,
der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, den vorliegenden Gesetzentwurf abzulehnen.

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Die Gesetzesvorlage zur Länderöffnungsklausel finden Sie hier: Link
Es bestehen somit Hoffnungen, dass die Einführung der sog. 10H-Regelung in Bayern scheitern könnte, sofern die Bundesratsmitglieder den Emphlungen dieser drei wichtigen Ausschüsse entsprechend entscheiden.