Abschreckend sind vielleicht Gerichtsurteile, wo nach langem Rechtstsreit Wärmepumpen zurückgebaut werden mussten.
Man muss dabei aber unterscheiden zwischen Fällen, wo der (früher geforderte) Mindestabstand von 3m zum Nachbargrundstück nicht eingehalten wurde und der Nicht-Einhaltung der von der TA-Lärm vorgegebenen Lärmimmission. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist der Lärmpegel, der an besonders schützenswerten Bereichen des Nachbarn (z.B. vor dem Schlafzimmerfenster) ankommt, nicht die Entfernung und nicht der Lärmpegel an der Lärmquelle (Wärmepumpe). Um dies vorab abzuschätzen, kann man den Schallrechner des Bundesverbands Wärmepumpe e.V. nutzen, der die Daten der meisten auf dem deutschen Markt angebotenen Wärmepumpen kennt. Der Schallrechner ermöglicht die Beurteilung der Lärmimmissionen von Luft-Wasser-Wärmepumpen nach TA Lärm im Tagbetrieb und während der Nacht. Zu bedenken ist auch, dass die Aufstellsituation (freistehend, an der Wand, in einem Eck usw.) die Schallausbreitung wesentlich beeinflusst.