Es gibt die Bundesrichtlinie „TA-Lärm“ als Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), die auf alle Fälle eingehalten werden muss. Dort werden abhängig vom Charakter des Gebiets (z.B. Urbanes Gebiet, Kern-, Dorf- und Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet, Reines Wohngebiet – wie ausgewiesen in einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan) für Tag und Nacht unterschiedliche Richtwerte angegeben.
Wenn es dem Nachbarn zu laut ist, obwohl die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden, kann ggf. die WP so konfiguriert werden, dass sie leiser ist. Z.B. Nachtabsenkung einschalten, „Silent“-Modus einschalten, Max. Drehzahl (Leistung) begrenzen etc.