Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bundesregierung überraschend und kurzfristig die Förderbedingungen für den Austausch von Heizungsanlagen geändert hat.
Diese sind am 21. Juli 2022 bekannt gegeben worden und bereits am 28. Juli 2022 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Für Wärmepumpen beträgt der Fördersatz dann 25 %.
  • Für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 Prozentpunkten gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt.
  • Für den Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen wird ein Bonus von 10 Prozentpunkten gewährt, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Für Gasetagenheizungen wird der Bonus unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme gewährt.
  • Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
  • Der iSFP-Bonus (d.h. individueller Sanierungsfahrplan, erstellt durch einen Energie-Effizienz-Experten) wird gestrichen.
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    Nachlesen können Sie die Änderungen im Detail hier: Link
    Ergänzende Hinweise finden Sie hier: Link

    Für Anträge, die bis zum Ablauf des 27. Juli 2022 eingereicht wurden, sind die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen anzuwenden.

    Bis zum 14. August 2022 können noch Anträge gemäß den alten Förderbedingen, wie wir sie im Vortrag genannt hatten, eingereicht werden.
    Diese Anträge können Sie hier stellen: Link
    Dabei ist im Antrag das zu installierende Wärmepumpen-Modell aus der BAFA-Liste anzugeben; ein Handwerkerangebot muss nicht zwingend eingereicht werden.

    Ab dem 15. August 2022 sind dann Anträge nur nach den überarbeiteten Fördersätzen möglich.