Die Wärmepumpe sollte einen eigenen Zähler haben. Für die Nutzung eines WP-Tarifs sollte dies ein HT/NT-Zähler sein. Ohne Wärmepumpentarif reicht auch ein kleiner privater Zähler, um den Stromverbrauch zu messen.
Bis 12 kVA (= elektrische Leistung, d.h. mehr als 30 kW Heizleistung) ist der Anschluss nur anzeigepflichtig beim Energieversorger, über 12 kVA genehmigungspflichtig.
Über die Anschlussmöglichkeiten von Wärmepumpen in Verbindung mit Photovoltaik informieren die Grafiken im Anhang. Der Betrieb mit Haushaltstarif ist möglich. Der WP-Tarif enthält u.U. Abschalt-/Sperrzeiten. Zur Nutzung des eigenerzeugten PV-Stroms in Kombination mit einem Wärmepumpentarif ist eine sogenannte Kaskadenschaltung notwendig, z.B. Anschlussschema nach „MK C3: Erzeugungsanlage mit steuerbarer Verbrauchseinrichtung und weiteren Verbrauchern“ in https://netze.estw.de/erlangenGips/Erlangen/netze.estw.de/Installateure/Strom/Strom/VBEW-Messkonzepte-Handout.pdf (Details erfahren Sie bei Ihrem Energieversorger).