Grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind Luftwärmepumpen. Bei Außenaufstellung sind u.U. Abstandsgebote zu beachten. Für Erdwärmepumpen mit Flach-, Flächen- oder Ringgrabenkollektoren, die keinen Kontakt zum Grundwasser haben und nicht in einem Wasserschutzgebiet liegen, ist in der Regel ebenfalls keine Genehmigung erforderlich.