§14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) betrifft sogenannte „steuerbare Verbraucher“ mit einer Anschlussleistung von über 4.200 Watt und fordert vom Anlagenbetreiber, dass diese Verbraucher ab dem 1.4.2024 durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Zum Ausgleich erhält der Anlagenbetreiber eine Reduktion der Netzentgelte.
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