Unsere gemeinsam mit dem BUND Naturschutz in Bayern e.V. veranstaltete Podiumsdiskussion „Zukunft unserer Energie- und Wärmeversorgung“ am vergangenen Donnerstag bot unserem lokalen CSU-Bundestagsabgeordneten Konrad Körner die Chance, sich zumindest teilweise auf die Seite der mittelständischen Unternehmen, Handwerksbetriebe, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger zu stellen, die teils seit langem die Zeichen der Zeit erkannt haben und die Nutzung erneuerbarer Energien als Chance und nicht als Bürde begreifen. Als Chance, Energiekosten zu senken, regionale Wertschöpfung zu schaffen und damit auch kommunale Einnahmen zu stärken. Und zugleich als Möglichkeit, den sich drastisch häufenden Extremwetterereignissen sowie der kriegefördernden Abhängigkeit von Öl und Gas entgegenzuwirken.
Im Mittelpunkt der Diskussion standen die von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche geplanten Änderungen am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie am Gebäudeenergiegesetz (GEG), das künftig als Gebäudemodernisierungsgesetz weitergeführt werden soll.
Eingeladen waren neben Konrad Körner auch Markus Käser, Fraktionssprecher der SPD im Kreistag des Landkreises Pfaffenhofen a.d.Ilm, Sophia Göppel-Kraft, Kreisrätin der Grünen im Landkreis Ansbach, Bernd Wust, Landesvorsitzender des Bundesverbandes Windenergie Bayern, Katharina Habersbrunner, Vorständin der BENG Bürgerenergie-Genossenschaft, Jürgen Pillipp, Geschäftsführer der Pillipp Haustechnik GmbH, sowie Burkhard Max, Geschäftsführer der Stiebel Eltron Deutschland Vertriebs GmbH, einem der fünf größten deutschen Wärmepumpenhersteller.
Panel zum EEG, EnWG (v.l.n.r.) Stefan Jessenberger (Moderation), Sophia Göppel-Kraft, Markus Käser, Konrad Körner, Bernd Wust, Katharina Habersbrunner
Panel zum Gebäudemodernisierungsgesetz (v.l.n.r.) Sophia Göppel-Kraft, Markus Käser, Konrad Körner, Burkhard Max, Jürgen Pillipp
In einleitenden Grußworten machten Martin Geilhufe, Landesvorsitzender des BUND Naturschutz in Bayern, und per Videobotschaft auch Professor Michael Sterner von der OTH Regensburg deutlich, wie wichtig ein weiterer konsequenter Ausbau erneuerbarer Energien für Klimaschutz, Versorgungssicherheit, regionale Wertschöpfung und Friedenssicherung ist.
Leider ließ Konrad Körner die eingangs beschriebene Chance verstreichen. Und dies, obwohl es hierfür einige deutliche Steilvorlagen aus den eigenen Reihen gegeben hätte. So forderte kein Geringerer als CSU-Vorsitzender und Ministerpräsident Markus Söder erst kürzlich, dass die geplanten Einschnitte bei Wind- und Solarenergie verringert werden müssten. Es sei wichtig, dass Bayern beim Ausbau der Windenergie dabei sei, und er denke, „das werden wir auch durchsetzen können von bayerischer Seite aus„.
Auch Körners Vorgänger im Bundestag, Stefan Müller, bis 2024 Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe und heute Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, erklärte jüngst: „Es wäre ein verheerendes Signal, wenn die Defizite beim Netzausbau nun auf dem Rücken derjenigen ausgetragen würden, die die Energiewende seit Jahren praktisch umsetzen. Was wir jetzt brauchen, sind klare Anreize für einen schnellen Netzausbau, nicht zusätzliche Risiken für neue Projekte, sowie weiterhin Bestandsschutz für bestehende Anlagen.“
Keine dieser oder anderer Forderungen nach Nachbesserungen aus den Reihen von CSU und CDU griff Konrad Körner in seinen Statements auf. Stattdessen wiederholte er weitgehend die Positionen von Bundeswirtschaftsministerin Reiche. Die erneuerbaren Energien seien es, u.a. durch hohe Redispatchkosten, die die Strompreise in die Höhe treiben würden, gab ihnen damit indirekt eine Mitverantwortung für die aktuelle Wirtschaftskrise und erklärte, „die Erneuerbaren Energien müssten endlich erwachsen werden“.
Auch die Eingangsstatements und die vorgebrachten Argumente der Vertreterinnen und Vertreter von SPD und Grünen sowie aus Wissenschaft, Handwerk, Wirtschaft und Bürgerenergie führten nicht zu dem erhofften Prozess der Konsensfindung. Dies galt auch für die Diskussion um das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz, obwohl Körner die wichtige Rolle der Wärmepumpe in der zukünftigen Wärmeversorgung anerkannte. Einzig das von ihm erwähnte „Gartenzaunprinzip“ ließ erkennen, dass insbesondere die Forderungen aus der Wirtschaft nach dringend notwendigen Verbesserungen beim Eigenverbrauch zumindest wahrgenommen wurden.
Dass Konrad Körner mit vielen seiner Aussagen auch nicht den Nerv der überwiegenden Mehrheit der rund 130 anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft, Handwerk und Bürgerenergie traf, wurde im Verlauf der Veranstaltung deutlich. Zahlreiche Wortmeldungen und Publikumsfragen machten die kritische Haltung vieler Anwesender gegenüber den geplanten Gesetzesänderungen und den vertretenen Positionen sichtbar.
Im Zusammenhang mit dem vorgebrachten Kostenargument möchten wir hier im Nachgang auf ein Gutachten der RBID GmbH vom April 2026 verweisen. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass die Systemkosten Erneuerbarer Energien aus Wind und Sonne auch bei Anrechnung von Netzausbau und Batteriespeichern günstiger als Gas ist. Zum Redispatch und den Kosten möchten wir ergänzen, dass der finanzielle Ausgleich an die Anlagenbetreiber von abgeregelten Erneuerbaren Energien in 2025 lediglich rund 433 Mio. Euro betrug und um rund 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen ist. Quelle: SMARD. Weiter senken ließen sich die Kosten durch einen beschleunigten Netzausbau oder die Schaffung mehrerer Strompreiszonen, wie eine Studie der Agora Energiewende bereits im April 2025 dargelegt hat. Link Auch beim GEG/GModG, ist es aus unserer Sicht unverständlich, weshalb nicht zumindest die Beratungspflicht bei Modernisierungsvorhaben beibehalten wird. Und weshalb vor dem Hintergrund der Technologieoffenheit auch gleich das generelle Betriebsverbot von fossilen Heizungen nach 2045 gestrichen werden soll. Letzteres klar ein Fall, mit dem sich Gerichte beschäftigen werden, wenn es umgesetzt würde. Eine Einschätzung, zu der selbst die CDU Klimaunion bzw. ein von ihr beauftragtes Gutachten kommt. Ebenfalls stellt sich das Gesetz aus unserer gegen die Rechte der Verbraucher und damit den Verbraucherschutz. Für Endverbraucher und Mieter ist es ein großes Problem, wenn ineffiziente und damit im Betrieb teure Lösungen verbaut werden dürfen.
Und abschließend möchten wir hier noch auf die Umsetzung von Energy Sharing Communities in Österreich verweisen, nachdem es dazu bei der Veranstaltung auch eine Rückfragen gab.
Deren Erfolg beruht auf der Tatsache, dass sich die Netzentgelte für den Bezug aus der Energiegemeinschaft um bis zu 64 % vermindert. Link Hieran könnte sich Deutschland ein Beispiel nehmen.
Am Ende der Veranstaltung blieb daher der Eindruck einer verpassten Chance, gemeinsame Positionen für Änderungsvorschläge zu den geplanten Gesetzesänderungen zu finden.
Dennoch hoffen wir, dass viele der in der Veranstaltung geschilderten Problemstellungen und die mit den geplanten Änderungen verbundenen Risiken bei Konrad Körner angekommen sind und im weiteren Verlauf der CDU/CSU-internen Abstimmungen sowie der Debatten im Deutschen Bundestag Berücksichtigung finden werden.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung kann hier angesehen werden: Link
Die Video-Botschaft von Prof. Michael Sterner gibt es separat auch hier: Link
Ergänzen möchten wir hier die Kernforderungen unseres Vereins zu den geplanten Gesetzesänderungen:
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG):
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Ausbauziele für Erneuerbare Energien beibehalten
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Einspeisevergütung für PV-Anlagen bis 25 kWp erhalten (keine Direktvermarktungspflicht)
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Marktprämie für PV-Anlagen bis 100 kWp erhalten
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Netzanschlussanspruch und Einspeisevorrang erhalten
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Keine pauschalen Ausbauhemmnisse in Netzengpassgebieten
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Erhöhung der jährlichen EEG-Ausschreibungsmengen für Windkraft an Land
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Einführung eines eigenen Zuschlagssegments für Süddeutschland mit mindestens 20 Prozent des gesamten Ausschreibungsvolumens
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Flexibilitäten auf der Verbrauchsseite besser nutzen statt Ausbau der Erneuerbaren erschweren
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Langfristige Planungssicherheit für Investoren und Bürgerenergie sicherstellen
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG):
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Netzanschlussanspruch erhalten
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Einspeisevorrang nicht antasten
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Netzausbau statt Ausbauhemmnisse für Erneuerbare
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Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber besser kontrollieren und Übergewinne begrenzen
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Planungssicherheit und Investitionsschutz
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Bürgerenergie fair berücksichtigen
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Energy Sharing praxisnah umsetzen und mit wirtschaftlichen Anreizen, wie bspw. in Österreich versehen
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Weniger Bürokratie bei Netzanschluss und Betrieb durch Vereinheitlichung der Prozesse und Verfahren bei den Netzbetreibern
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Flexibilitäten auf der Verbrauchsseite anreizen statt Ausbau der Erneuerbaren erschweren
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Schaffung lokaler marktwirtschaftlicher Preissignale mittels regionaler Märkte
- Rollout von Smart Metern (iMSys) durch vereinfachte rechtliche Vorgaben und anschließend erhöhte Zielvorgaben beschleunigen
Gebäudemodernisierungsgesetz (GmodG):
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Beibehaltung verpflichtender unabhängiger Beratung vor Einbau fossiler Heizungen
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Stärkere Berücksichtigung der Energieeffizienz beim Heizungstausch
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Beibehaltung der 65% Erneuerbare Energien Quote vom ersten Tag des Betriebs (keine langsam steigende Treppe)
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Beibehaltung des Betriebsverbotes für fossile Heizungen ab 2045
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Langfristige Absicherung der einkommensabhängigen Förderung von Wärmepumpen beim Heizungstausch
Der Forderungskatalog des Bayerischen Genossenschaftsverbandes findet sich hier: Link

